Elterninformationen: Gemeinde Laudenbach

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Erreichbarkeit der Eltern

Es ist für uns von großer Wichtigkeit, Sie jederzeit telefonisch erreichen zu können. Aus diesem Grunde gibt es an unserer Schule Notfallformulare, welche zu Schuljahresbeginn ausgegeben werden. Teilen Sie uns bitte Veränderungen unverzüglich mit.

Krankheit

Bitte informieren Sie uns, wenn Ihr Kind krank ist oder eine dauerhafte/chronische Erkrank-ung (z.B. Allergie) hat. Offenheit und Ehrlichkeit helfen uns, Reaktionen und Verhalten Ihres Kindes besser zu verstehen. Eine gegenseitige Hilfestellung und Aussprache können erheblich zur besseren Bewältigung des Schullalltages beitragen. Ansteckende Krankheiten sind der Schule unverzüglich zu melden.

Entschuldigungspflicht

Alle Schüler/innen sind gesetzlich verpflichtet, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen. Laut § 2 der Schulbesuchsverordnung des Kultusministeriums vom 13. Januar 1995 haben die Eltern folgende Pflichten, wenn ihr Kind aus zwingenden Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann:

Unverzügliche Entschuldigung ihres Kindes am ersten Tag (Entschuldigungspflicht):

  • fernmündlich von 07:30 Uhr bis 08:00 Uhr beim Hausmeister, Telefonnummer: 06201 472697
  • mündlich oder schriftlich
  • Im Falle einer telefonischen oder mündlichen Entschuldigung ist spätestens nach 3 Tagen

eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer nachzureichen.

Bescheinigungen sind erforderlich:

  • bei mehr als 10 Tagen ein ärztliches Attest auf Verlangen der Klassenlehrerin
  • bei auffälliger Häufung oder berechtigten Zweifeln ein amtsärztliches Attest auf Ver-langen der Schulleitung
  • Infektionskrankheiten in der Wohngemeinschaft des Schülers gelten als zwingender

Grund des Fernbleibens und müssen der Schulleitung gemeldet werden.

Beurlaubung

Beurlaubungen bis zu 2 Tagen, jedoch nicht vor und nach den Ferien, können vom Klassen-lehrer / der Klassenlehrerin gewährt werden, sonst nur von der Schulleitung. Die Nachfrage nach Beurlaubungen sollte die Ausnahme bilden, da Schulpflicht für alle Kinder besteht.

Eltern-Lehrer-Gespräch

Das Eltern-Lehrer-Gespräch ist ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus. Bitten Sie über Ihr Kind um einen Termin für ein persönliches Gespräch mit der Lehrkraft. Weder Schulbeginn noch große Pause sind geeignet für ein informelles Gespräch.