Grundschulbetreuung: Gemeinde Laudenbach

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Betreuung

Im Anschluss an den Unterricht (je nach gewählter Schulform nach § 4a Schulgesetz Halb- oder Ganztagesunterricht) bietet die Gemeinde eine kostenpflichtige Betreuung von 12.15 - 13.30 Uhr (für Halbtagskinder) und von 14.45 - 17.30 Uhr (für Ganztageskinder) an. Es wird darüber hinaus ein kostenpflichtiges Mittagessen für die Kinder angeboten. Die Anmeldung bei der Gemeinde müssen bis zum 15.03. eines Jahres erfolgen.

Grundsätzliche Informationen zur Grundschulbetreuung finden Sie hier.